
Verhandlungsgegenstände wie Regierungsvorlagen oder Berichte der Bundesregierung an den Nationalrat und den Bundesrat sowie Ausschussberichte, dieals Beilage zu den Stenographischen Protokollen veröffentlicht werden (§ 52 Abs 4 GOG-NR) (§ 65 Abs 7 GO-BR).
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https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/B.shtml
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